Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 20. 9. 2006 in Berlin gemäß § 41 SGB IV in Verbindung mit § 210 Abs. 1 und § 216 SGB V folgende Änderung der Entschädigungsregelung für Organmitglieder als Anlage zur Satzung des IKK-Bundesverbandes beschlossen:
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2007.01.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-01-15 |
Seite 28
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