Das BAG hat in insgesamt drei Beschlüssen festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) zu keiner Zeit tariffähig war.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2012.03.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-06-21 |
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