Während die rechtlichen Auswirkungen des Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes (SVSG) auf Selbstverwaltung und Aufsicht in der GKV vielfältig und offenkundig sind, wurden vom Gesetzgeber nur einzelne der Regelungen auf den G-BA übertragen. Der Beitrag stellt sie näher vor. Er ermittelt ihre Auswirkungen auf die Ausschussarbeit. Dabei rücken einerseits das „besondere Normsetzungskonzept“ für den Erlass von Rechtsnormen durch den G-BA in das Blickfeld. Andererseits wird das Bestreben des SVSG erkennbar, mittels präzisierter Genehmigungsvorbehalte gegenüber Beschlüssen des Ausschusses über seine Geschäfts- bzw. Verfahrungsordnung bzw. über die Finanz- und Haushaltsführung die Ausschussarbeit künftig intensiver zu steuern. Das Ergebnis ist ein latenter Strukturwandel der Aufsicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2017.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-21 |
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