Die Anwendung von Kontrastmitteln durch Radiologen im Rahmen der Schnittbilddiagnostik stellt einen nicht unerheblichen Kostenfaktor in der vertragsärztlichen Versorgung dar. Die Krankenkassen versuchen deshalb seit jeher, Preissenkungen zu erzielen. Mit den Presseberichten aus dem vergangenen Jahr ist das Thema der Kontrastmittelabrechnung in den Fokus einer breiten Öffentlichkeit gerückt worden. Radiologen sollen Kontrastmittel für Untersuchungen in den Bereichen der Computertomographie (CT) und der Magnetresonanztomographie (MRT) günstig bei den Herstellern eingekauft und den Krankenkassen im Rahmen von Erstattungspauschalen weit höhere Preise in Rechnung gestellt haben. Die Bundesregierung und der Berufsverband der Deutschen Radiologen (BDR) haben zwar in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Erstattungspauschalen regelmäßig angepasst werden und hohe Gewinne nur temporär anfallen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2020.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-11 |
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