Ein gutes Gesundheitswesen zeichnet sich aus durch freie Arztwahl, Therapiefreiheit des Arztes, Therapiewahl des Patienten, Chancengleichheit im Zugang und Teilhabe am medizinischen Fortschritt. Versorgungsstrukturen müssen primär am medizinischen Bedarf des Patienten ausgerichtet sein und dürfen nicht von ökonomischen Einsparzielen dominiert werden. Um Qualität und Professionalität auf der Versorgungsebene zu wahren, muss deshalb die Definitionskompetenz für die medizinische Versorgung bei den Ärzten liegen. Andernfalls würden der Rationierung keine Grenzen mehr gesetzt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2005.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-04-01 |
Seiten 112 - 113
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