Das GKV-VSG ist in seinen wesentlichen Teilen am 23.7.2015 in Kraft getreten. Die neuen Regelungen haben nicht nur zu Rechtssicherheit geführt, sie haben auch neue Fragen aufgeworfen, denen sich Krankenhausträger, insbesondere solche, die Medizinische Versorgungszentren betreiben, stellen müssen. Die notwendige Planungssicherheit entsteht in der Praxis erst langsam. MVZ-Trägergesellschaften müssen zudem seit ca. einem Jahr mit der Entscheidung des BSG vom 4.5.2016, dem so genannten „3-Jahres-Urteil“ arbeiten, von dem man mit guten Gründen behaupten kann, dass es mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet hat. In diesem Beitrag sollen die wesentlichen Rechtsfragen und mögliche Lösungen dargestellt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2017.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-19 |
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