DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2023.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-04-04 |
Die bevorstehende tiefgreifende Reform des Krankenhauswesens berührt eine Vielzahl unterschiedlichster, normativ noch nicht verfestigter Gegenstände. Der nachfolgende Beitrag fokussiert die geplante Ambulantisierung als einen sachlich und zeitlich offenbar primären Baustein der Reformbestrebungen. Er bildet ein zentrales Instrument zur Überwindung von Versorgungsengpässen, zur Abmilderung von Personalproblemen und der Schließung von Finanzierungslücken. Ferner kann er dazu beitragen, Qualität und Effizienz der Versorgung insgesamt zu verbessern. Im Ergebnis führt dies u. U. zu einer sektorenübergreifenden Versorgung.
Die medizinischen Versorgungsstrukturen befinden sich aktuell in einem fortwährenden Krisenmodus. Die Situation ist geprägt durch Personalengpässe, Digitalisierungsstau, Pandemielasten, Inflationsdruck u. a. m. All dem wird man nicht durch ein Füllhorn staatlicher Zuwendungen begegnen können und auch im Personalbereich steht der Gesundheitssektor in Konkurrenz zu anderen attraktiven Arbeitgebern. Strukturen müssen daher so weiterentwickelt werden, dass Leistungsvolumen, Qualität und Kosteneffizienz auch bei Berücksichtigung knapper Ressourcen erhalten bleiben. Dem widmet sich der nachfolgende Beitrag für den stationären und ambulanten Bereich.
Die Sektorentrennung ist ein prägendes Strukturmerkmal im deutschen Gesundheitswesen. Der Beitrag geht der Frage nach, warum sich in Deutschland überhaupt eine derart strikte Trennung zwischen ambulantem und stationärem Sektor entwickelt hat und welche politischen Ziele verfolgt wurden, die zu der Sektorentrennung geführt haben. Neben diesem historischen Abriss stehen eine Bestandsaufnahme und ein Ausblick im Mittelpunkt, um zu beantworten, ob diese Ziele immer noch aktuell sind, so dass sie weiterhin die Sektorentrennung zu rechtfertigen vermögen.
Die Ambulantisierung ist in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus der Reformen des Gesundheitswesens gerückt. Ein Grund dafür dürfte der medizinische Fortschritt sein, da viele Leistungen nicht mehr zwingend vollstationär erbracht werden müssen. Zudem wird unterstellt, dass durch die ambulante Durchführung von Leistungen statt ihrer stationären Erbringung Kosten gespart werden können. Die aktuell diskutierten Ansätze sind das MDK Reformgesetz, das die Überarbeitung des AOP-Kataloges bereits vorgesehen hat, die Hybrid DRGs sowie die von der Regierungskommission vorgeschlagenen Tagesbehandlungen im Krankenhaus.
In Deutschland werden im europäischen Vergleich überdurchschnittlich viele vollstationäre Behandlungen durchgeführt. Für eine ambulante Versorgung geeignete Fälle werden zu vollstationären Preisen im Krankenhaus versorgt mit Folgen für die Patientengesundheit und -sicherheit, für den effektiven Einsatz knapper (Personal-)Ressourcen im Krankenhaus sowie die sinnvolle und wirtschaftliche Verwendung der Versichertenbeiträge.
BSG, Urteil vom 13. Dezember 2022 – B 1 KR 37/21 R –
BSG, Urteil vom 10. November 2022 – B 3 KR 15/20 R –
Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. November 2022 – L 5 KR 752/20 –
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