| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-5661 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-08-10 |
Der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V (RV-AMV) steht selten im Zentrum grundsätzlicher rechtswissenschaftlicher Betrachtung.
Cyberangriffe auf Krankenhäuser sind längst ein Problem der Versorgungssicherheit und damit der gesetzlichen Krankenversicherung. Die IT-Sicherheit der Krankenhäuser wird heute von zwei Regelungssträngen erfasst: dem allgemeinen Informationssicherheitsrecht des BSIG in seiner durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz neu gefassten Gestalt und – spezifisch sozialversicherungsrechtlich – dem mit dem Digital-Gesetz geschaffenen § 391 SGB V. Der Beitrag ordnet § 391 SGB V in den IT-Sicherheitsblock der §§ 390 bis 393 SGB V ein, vermisst sein Verhältnis zum BSIG/NIS-2 und nimmt die Durchsetzung aus Sicht der Leistungserbringer und der Kostenträger in den Blick.
Bei den regelmäßig stattfindenden RSA-Prüfungen durch die Prüfdienste der Aufsichtsbehörden stellen sich viele Detailfragen. Eine solche Detailfrage mit erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen für eine Krankenkasse kann sein, welche Unterlagen/Belege/Nachweise ihr wann vorliegen müssen, um zunächst in eigener Verantwortung das Bestehen einer Familienversicherung prüfen zu können und melden zu dürfen, im Folgenden bezogen auf die jährliche Abgabe der Daten nach der Satzart 110. Dies ist in der Praxis nicht allzu selten ein „Drahtseilakt“.
Vom 30. März bis zum 1. April 2026 fand in den Räumlichkeiten des GKV-Spitzenverbandes in Berlin bereits die Dritte Junge Tagung Sozialrecht statt, in diesem Jahr zu dem Leitthema „Nachhaltigkeit im Sozialrecht“. Das Veranstaltungsformat ist nicht nur erneut auf großes Interesse gestoßen, sondern hat sich mittlerweile auch fest etabliert.
BSG, Urteil vom 26. März 2026 – B 1 KR 16/25 R
BSG, Urteil vom 5. März 2026 – B 3 KR 14/24 R
BSG, Urteil vom 5. März 2026 – B 3 P 5/24 R
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Mai 2026 – L 12 KA 19/25 B ER
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. April 2026 – L 7 KA 32/24
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. April 2026 – L 7 KA 29/24
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21. Mai 2026 – 8 O 4860/25
Bundesamt für Soziale Sicherung: Aktuelle Rundschreiben zum Thema Kranken- und Pflegeversicherung
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