Vertrag über spezialisierte ambulante Palliativleistungen ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens
§ 37b SGB V, § 69 SGB V, § 132b SGB V
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.6.2016 – VII-Verg 56/15 –
mit Anmerkung von Regierungsrätin Vanessa Stenzel, Düsseldorf
Orientierungssatz des Herausgebers:
Verträge über spezialisierte ambulante Palliativleistungen (SAPV) unterliegen bei Erreichen des Auftragsschwellenwerts von 207.000,00 € uneingeschränkt den Bestimmungen des Vierten Teils des GWB.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2016.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-08-25 |
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