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Gesundheitsfonds – Zielgenaue Zuweisungen erforderlich

Am 1. 1. 2009 startet der Gesundheitsfonds. Der Gesundheitsfonds ist ein vom Bundesversicherungsamt (BVA) verwaltetes Sondervermögen, in dem die zur Finanzierung der GKV vorgesehenen Mittel gesammelt werden. Hier fließen insbesondere die Beiträge aufgrund des zukünftig einheitlichen Beitragssatzes und der Steuerzuschuss des Bundes zusammen. Im Startjahr 2009 ist der Fonds so ausgestattet, dass die erwarteten Ausgaben der GKV zu 100 % gedeckt werden.

Seiten 248 - 251

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.KrVdigital.de/KRV.10.2008.248

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