Das Berufungsgericht von England und Wales hat im Revisionsverfahren zu einer Beleidigungsklage im Rahmen der Urteilsverkündigung festgestellt, dass evidenzbasierte Aussagen als Meinungen und nicht als Fakten aufzufassen seien. Diese gerichtliche Feststellung wird wahrscheinlich nicht ohne Einfluss auf unsere Entscheidungen in der Gesundheitsversorgung bleiben. Es wird künftig nicht mehr ausreichen, Wissenschaftler mit Daten zu überzeugen, die unter Idealbedingungen gewonnen wurden. Es wird notwendig sein, das bestehende Konzept mit zusätzlichen Daten abzusichern, die unter Alltagsbedingungen erhoben wurden. Der evidenzbasierten Medizin sollte eine konfidenzbasierte Medizin folgen.
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