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Bekanntmachung von Satzungsänderungen

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 20. 9. 2006 in Berlin gemäß § 41 SGB IV in Verbindung mit § 210 Abs. 1 und § 216 SGB V folgende Änderung der Entschädigungsregelung für Organmitglieder als Anlage zur Satzung des IKK-Bundesverbandes beschlossen:

Seite 28

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.KrVdigital.de/KRV.01.2007.028

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